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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) ist die Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion. Auftraggeber im Sinne dieser AGB ist die Person, die ein Angebot der Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion bzw. von Lukas Mische annimmt oder diesen beauftragt. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber gelten zusammen als Vertragsparteien.

(2) Subdienstleister im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer beauftragten gewerblich-tätigen Personen sowie Freiberufler, die zur Erfüllung des Inhalts des Auftrags beitragen.

(3) Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer das Engagieren und den Einsatz von Subdienstleistern zur Erfüllung des definierten Auftrags.

(4) Die nachfolgenden AGB gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bzw. aus der Auftragsbestätigung bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(5) „Fotos“ / „Videos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Fotobücher, Papierbilder, Bilder/Videos auf Leinwand, audiovisuelle Aufnahmen in digitalisierter Form oder sonstigen Speichermedien usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial/Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(6) Der Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister sind, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos/Videos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(7) Der Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister werden die einzigen auf den Inhalt des Auftrags spezialisierten Dienstleister für Fotos/Videos sein, die an dem Projekt engagiert werden und haben Priorität bezüglich der Positionierung von Kameras und Ausrüstung vor allen anderen Privatpersonen, Fotografen und Videografen, die möglicherweise in Verbindung mit der Projekt engagiert werden.

(8) Sollte der Auftraggeber auf Teilleistungen verzichten, ist der Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister trotzdem berechtigt den Gesamtpreis in Rechnung zu stellen, da sie die Gesamtleistung gegenüber dem Auftraggeber ab Übermittlung der Auftragsbestätigung garantieren.

(9) Die neuste und unterzeichnete Auftragsbestätigung ersetzt alle eventuellen vorherigen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien über das Auftragsverhältnis.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

(2) Für Privatpersonen gilt: Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des Auftraggebers erhält dieser das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den in der Auftragsbestätigung aufgelisteten Fotos/Videos. Dabei hat der Auftragnehmer sowie die Subdienstleister als Schöpfer und Urheber des Werkes das Recht auf die Kennzeichnung der Urheberschaft in den Videos bzw. auf den Fotos (§13 UrhG). Bearbeitungen und Umgestaltungen der Videos bzw. der Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers vorgenommen werden.

(3) Für Unternehmen gilt: Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des Auftraggebers erhält dieser das räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den in der Auftragsbestätigung aufgelisteten fertigen Fotos/Videos. Zeitlich wird das Nutzungsrecht auf 1 Jahr ab Auslieferungsdatum eingeschränkt. Dabei hat der Auftragnehmer sowie die Subdienstleister als Schöpfer und Urheber des Werkes das Recht auf die Kennzeichnung der Urheberschaft in den Videos bzw. auf den Fotos
(§13 UrhG). Bearbeitungen und Umgestaltungen der fertigen Videos bzw. der fertigen Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers vorgenommen werden.

(4) Änderungen an den fertigen Videos & fertigen Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers vorgenommen werden, insbesondere an dem Titel und der Urheberbezeichnung (§39 UrhG & § 10 Abs. 1 UrhG). Die Bearbeitung der fertigen Videos und Fotos ist nicht zulässig. Einer möglichen Schöpfung eines neuen Werkes aus den in diesem Auftrag erstellten fertigen Videos und fertigen Fotos stimmt der Auftraggeber nicht zu.

(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Fotos/Videos hochauflösend im Format "JPG" oder "PNG" für Fotos und im Format "mov" oder "mp4" für Videos. Die Menge ist in der Auftragsbestätigung definiert. Die Aufbewahrung erfolgt ohne Gewähr.

(6) Bei Übersendung des fertigen Videos bzw. des Videomaterials durch den Auftraggeber an Dritte zur kommerziellen Nutzung, ist die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, wenn dies nicht vorher mit dem Auftragnehmer kommuniziert wurde und der Auftrag von Natur aus dazu dient Dritte mit fertigen Videos bzw. bearbeiteten Fotos zu beliefern. Diese Dritte müssen einen Betrag von 595,- € inkl. USt. pro Nutzungsrechtslizenz an den Auftragnehmer zahlen und erhalten im Folgenden das auf einen Zeitraum von einem Jahr zeitlich eingeschränkte und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den fertigen Videos sowie den fertigen Fotos. Dies geschieht unter der Bedingung das der Urheber als Quelle des Videos/der Fotos bzw. des Videomaterials/Fotomaterials durch diese dritte Unternehmen in der Videobeschreibung gekennzeichnet wird.

(7) Dem Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleistern wird das Recht eingeräumt, alle erzeugten Foto-Dateien/Video-Dateien als Präsentation der eigenen Arbeit und für die kommerzielle Nutzung zu verwenden. Sie dürfen die Foto-Dateien/Video-Dateien zeitlich und räumlich uneingeschränkt für ihre eigenen Vermarktungen im Internet, in Printerzeugnissen sowie in Funkmedien verwenden.

(8) Sollte der Auftraggeber einer Veröffentlichung der Fotos/Videos widersprechen, wird vom Auftragnehmer für die „Nicht-Veröffentlichung“ ein zusätzliches Honorar in Höhe von 357,00 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Folglich wird eine sogenannte „Nicht-Veröffentlichung“,  inklusive dem dafür berechneten Honorar, in einer Nebenabrede schriftlich festgehalten.

(9) Der Auftraggeber spricht den Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister von Rechten Dritter vollumfänglich frei und trägt die Verantwortung, dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im Zweifel werden vom Auftragnehmer entsprechende Erlaubnisse (Property-Release) eingeholt. Entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

§ 3 Vergütung
(1) Für die Leistungen des Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleistern wird ein Honorar verbindlich vereinbart, welches in der Auftragsbestätigung definiert ist.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Dokumente, Fotos, Videos, Drucke, etc. Eigentum des Unternehmens Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion.

(3) Sollten monatliche Zahlungsraten oder terminierte Einmalzahlungen vereinbart worden sein, ist es dem Auftraggeber, möglich diese auf Wunsch zu erhöhen.

(4) Für den Druck von Fotos aus dem dort erstellten Ordner für den Auftraggeber bei "www.scrapbook.de", gelten die vom Auftragnehmer eingestellten Preislisten.

(5) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer sowie dessen Subdienstleister nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so ist dies mit allen Konditionen in einer gesonderten Vereinbarung festzuhalten.

(6) Es gelten die Zahlungskonditionen, die in der Auftragsbestätigung definiert sind.

(7) Sollte der Auftrag vom Auftraggeber nach der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen werden, so wird nach §4 (2) dieser AGB verfahren. Jeder Widerruf bzw. jede Stornierung muss schriftlich nach Schriftform laut § 126 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgen.

(8) Sollte es zu einer Verschiebung des Produktionsdatums kommen, können Nebenabreden zur Verschiebung des Auftragsverhältnisses schriftlich getroffen werden. Beide Parteien sind im Falle einer Verschiebung des Produktionsdatums berechtigt vom Auftragsverhältnis zurück zu treten. Der Auftragnehmer ist in dem Falle eines Rücktritts berechtigt mindestens 50% des vereinbarten Gesamtbetrags sowie bereits getätigte Kosten, die zur Bewältigung des Auftrags getätigt wurden, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Vom Auftraggeber geleistete Anzahlungen werden verrechnet.

(9) Gerät der Auftraggeber nach dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin in Zahlungsverzug, verpflichtet sich dieser nach ordnungsgemäßem Mahnungswesen zur Zahlung der bis zum Zahlungstermin entstandenen Verzugszinsen & Mahnkosten, die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hervorgehen.

§ 4 Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30. Tag des Monats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt, bedarf aber eines nach Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wichtigen Grundes.Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte die Kündigung vom Auftraggeber ausgehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, je nachdem zu welchem Zeitpunkt vor dem Produktionsdatum gekündigt wird, einen bestimmten Teil des Gesamtbetrags als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen. Hierzu sind folgende Zeitpunkte definiert:
Bis 90 Tage vor Produktionsdatum = 50% des Gesamtbetrags
Bis 60 Tage vor Produktionsdatum = 70% des Gesamtbetrags
Bis 30 Tage vor Produktionsdatum = 100% des Gesamtbetrags

(3) Sollte die Kündigung vom Auftragnehmer ausgehen, ist der Auftraggeber berechtigt, je nachdem zu welchem Zeitpunkt vor dem Produktionsdatum gekündigt wird, einen bestimmten Teil eventuell geleisteter Anzahlungen als Erstattung zurück zu fordern. Hierzu sind folgende Zeitpunkte definiert:
Bis 90 Tage vor Produktionsdatum = 50% Erstattung
Bis 60 Tage vor Produktionsdatum = 70% Erstattung
Bis 30 Tage vor Produktionsdatum = 100% Erstattung

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit bestehenden Forderungen verrechnet.

(5) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schrifterfordernis kann nicht aufgehoben werden.

(6) Die Kündigung aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt darf für den Auftragnehmer keine ihm nachteiligen Folgen haben. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf seine Schadensersatzansprüche.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

(2) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.

(3) Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Gordon Wolfertz und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken.

§ 6 Haftung
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Auftragserfüllung haftet der Auftragnehmer und seine Subdienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Verletzung an Leben, Körper, Gesundheit und grobes Verschulden sowie aus der Verletzung wesentlicher Auftragsverpflichtungen, die er oder seine Subdienstleister durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust an/von digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der Auftragnehmer oder dessen Subdienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subdienstleister oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer oder dessen Subdienstleister nicht zu vertreten haben (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Auftragnehmer oder dessen Subdienstleister zu dem vereinbarten Produktionsdatum erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Der Auftragnehmer hat sich allerdings um Dienstleister zu kümmern, der als Ersatzpersonen für den Auftragnehmer bzw. dessen Subdienstleister fungieren.

(5) Ein ärztliches Attest bzw. ein ärztlicher Nachweis muss nicht erbracht werden. Allerdings ist der Auftraggeber über den krankheitsbedingten Ausfall und die Ersatzperson vom Auftragnehmer zu informieren.

(6) Sollte der Auftragnehmer nach seinen Bemühungen keine geeigneten Ersatzpersonen finden, kann er von dem Auftragsverhältnis fristlos zurücktreten. Dies darf keine Folgen für den Auftragnehmer oder dessen Subdienstleister haben. Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 7 Auslieferung
(1) Insoweit der Auftrag die Produktion eines Videos bzw. von Videos enthält, gelten diese als "bearbeitet", wenn der Videoschnitt und die Farbkorrektur vorgenommen wurden. Für jede gewünschte Anpassung oder Änderung der Videos wird nach & §6 (10) & §8 (1) verfahren.

(2) Insoweit der Auftrag die Produktion von Fotos enthält, gelten diese als „bearbeitet“, wenn die Farbkorrektur an den Fotos vorgenommen wurde. Fotos werden grundsätzlich nur bearbeitet ausgeliefert.

(3) Weitere vom Auftraggeber geforderte Korrekturen und die daraus resultierenden folgenden Versionen des bzw. der fertigen Videos sowie Fotos, fallen nicht unter das in der Auftragsbestätigung definierte Auslieferungsdatum und sind somit kein Verzug der Leistungen des Auftragnehmers oder dessen Subdienstleistern.

(4) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer oder dessen Subdienstleister bestimmen. Die aktuelle Übermittlung erfolgt per Speichermedium (USB-Stick) in einem Paket sowie über die Webseite "www.wetransfer.com" & "www.scrapbook.de".

(5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Fotos/Videos beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotos/Videos als auftragsgemäß und mangelfrei angenommen. Die Beanstandungsanzeige muss schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen. Beanstandungen, welche die vertragsgemäße Verwendungsmöglichkeit der Produktion nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme der Produktion. Die Über- oder Unterschreitung der im Produktionsauftrag vereinbarten Laufzeit der Produktion um nicht mehr als 5 %, stellt keinen Mangel dar und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme.

(6) Die Bereitstellung der Fotos erfolgt auch über die Webseite „www.scrappbook.de" über die Laufzeit von einem Jahr ab Erstellungsdatum der Online-Galerie für den Auftraggeber. Anschließend hat der Auftragnehmer die Erlaubnis die Online-Galerie zu löschen bzw. anderweitig zu verwenden. Es erfolgt keine Haftung für bis dahin nicht heruntergeladene Dateien.

§ 8 Zusätzliche Auslieferungen
(1) Sollte der Auftrag die Produktion einer bestimmten Fotoanzahl enthalten, darf jedes nach Auslieferung zusätzlich vom Auftraggeber gewünschte Foto wie folgt berechnet werden:
Bearbeitet (mit Farbkorrektur & ohne Retusche)
1 Datei = 3,50 €
Bis 99 Fotos jede zusätzliche Datei 3,50 €
Ab 100 Fotos jede zusätzliche Datei 3,25 €
Ab 200 Fotos jede zusätzliche Datei 3,00 €
Ab 300 Fotos jede zusätzliche Datei 2,50 €
Ab 400 Fotos jede zusätzliche Datei 2,25 €
Ab 500 Fotos jede zusätzliche Datei 2,00 €

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Alle zusätzlichen Fotos werden bearbeitet ausgeliefert.

(2) Im Falle, dass der Auftraggeber das unbearbeitete Videomaterial zur Auslieferung zur eigenen Nutzung jeglicher Art wünscht, fällt dafür eine Nutzungsrechtslizenzgebühr an. Die Höhe der Nutzungsrechtslizenzgebühr ist wie folgt definiert:
Bis zu 10 Video-Dateien = 12,00 € pro Video-Datei
Ab 11 Video-Dateien = 10,00 € pro Video-Datei

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Alle zusätzlichen Video-Dateien werden unbearbeitet ausgeliefert.

Folglich erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer auch für diese zusätzlichen Video-Dateien das zeitlich & räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht.

§ 9 Korrekturbestimmungen
(1) Grundsätzlich hat der Auftraggeber das Recht Änderungswünsche an fertigen Videos bzw. fertigen Fotos zu äußern. Der Auftragnehmer muss diesen Änderungswünschen nachkommen, insoweit sie sich technisch umsetzen lassen und einen zeitlichen Rahmen von 4 Arbeitsstunden  nicht überschreiten.

(2) In den Leistungen des  Auftragnehmers oder dessen Subdienstleistern ist eine Korrekturschleife enthalten. Sollte der Auftraggeber weitere Korrekturen einfordern wird dies mit 357,00 € inkl. USt. pro Korrekturschleife in Rechnung gestellt.

(3) Es dürfen maximal 33,3333% (ein Drittel) der ausgelieferten Leistung inhaltlich korrigiert werden.

(4) Retuschen jeglicher Art gehören nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und werden nicht vorgenommen.

(5) Eine nachträgliche Änderung bzw. Korrektur der Musik durch den Auftraggeber ist nach Beginn der Nachbearbeitung nicht möglich.

§ 10 Datenschutz
(1) Es gelten die Richtlinien nach der EU Datenschutz-Grundverordnung für Datenverarbeitung, -speicherung & -veröffentlichung der Fotos/Videos bzw. des Rohmaterials.

(2) Des Weiteren gelten die Richtlinien nach der DSGVO insbesondere der Artikel 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für die Veröffentlichung des fertigen Videos unter der Voraussetzung des geltenden §23 Abs. 1 Nr. 3 KUG.

(3) Der Auftraggeber stimmt der nötigen Verlagerung der Datenverarbeitung zur Übermittlung der fertigen Videos bzw. des Videomaterials über die Internetseite www.wetransfer.com zu.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer und dessen Subdienstleister verpflichten sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

(5) Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine zur Kommunikation bereitgestellten Email-Adressen zur Eintragung in den Email-Verteiler und zur Übermittlung des Email-Newsletters des Auftragnehmers genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

§ 11 Widerrufsbelehrung
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion, Mühlenstraße 8A in 14167 Berlin, info@mariagefilms.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Wenn Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von diesem Verbraucher erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(3) Für Unternehmen wird kein Widerrufsrecht gewährt.

§ 12 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion, Mühlenstraße 8A in 14167 Berlin, info@mariagefilms.de :
(*) Waren/ (*) die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*) Bestellt am/ (*) erhalten am

Name des/der Verbraucher(s) 
Anschrift des/der Verbraucher(s) 
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 
Datum 

(*) Unzutreffendes streichen

§ 13 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder Teile davon unwirksam sind oder werden, soll diejenige zulässige Bestimmung gelten, die dem Vereinbarten am ehesten wirtschaftlich sowie nach Sinn und Zweck entspricht. Die Unwirksamkeit eines Vertragsteils zieht nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend, für den Fall, dass eine Lücke offenbart wird.

(4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

(5) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Lukas Mische Medien- & Werbeproduktion als Gerichtstand vereinbart.Dabei gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 2024

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